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Entschädigungsanspruch des Werkunternehmers für Forcierungskosten

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/278Zak 2020, 176 Heft 9 v. 20.5.2020

ABGB: § 1168 Abs 1

Forcierungskosten, die der Werkunternehmer aufwendet, um einen vom Werkbesteller zu vertretenden Zeitverlust aufzuholen, sind dem Werkunternehmer gem § 1168 Abs 1 S 2 ABGB angemessen zu entschädigen. Der Entschädigungsanspruch gegen den Werkbesteller hängt nicht davon ab, dass dieser die Forcierung angeordnet hat.

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