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Keine Pflicht der Bank zur Zahlung von Negativzinsen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/277Zak 2020, 176 Heft 9 v. 20.5.2020

ABGB: § 914, § 988

Mangels besonderer Umstände ist eine Zinsgleitklausel in einem Kreditvertrag so auszulegen, dass sie nicht zu Negativzinsen (dh zu einer Zahlungspflicht des Kreditgebers) führt, wenn der Referenzzinssatz so weit unter null sinkt, dass er durch den vereinbarten Aufschlag nicht mehr ausgeglichen wird.

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