EuGVVO 2012: Art 25 Abs 1
Klausel-RL: Art 5, Art 6
Der OGH ersucht den EuGH um Vorabentscheidung, ob eine internationale Gerichtsstandsvereinbarung einer Missbrauchskontrolle nach der Klausel-RL 93/13/EWG und den entsprechenden nationalen Umsetzungsvorschriften sowie einer über den harmonisierten Bereich hinausgehenden Inhaltskontrolle nach dem nationalen Recht unterzogen werden kann. Außerdem soll geklärt werden, ob im Fall der Zulässigkeit einer Missbrauchskontrolle nach der Klausel-RL die Umsetzungsvorschriften des prorogierten oder des angerufenen Staats anzuwenden sind.