ABGB: § 879 Abs 1
GmbHG: § 82
Das Verbot der Einlagenrückgewähr erfasst auch Leistungen an einen ehemaligen Gesellschafter, die in Hinblick auf die frühere Gesellschafterstellung erbracht werden.
ABGB: § 879 Abs 1
GmbHG: § 82
Das Verbot der Einlagenrückgewähr erfasst auch Leistungen an einen ehemaligen Gesellschafter, die in Hinblick auf die frühere Gesellschafterstellung erbracht werden.