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Kein Ausschließlichkeitsrecht an der Lebensgeschichte eines Menschen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/273Zak 2020, 174 Heft 9 v. 20.5.2020

ABGB: § 16, § 914

UrhG: § 26, §§ 33 ff

Vorbehaltlich des Eingriffs in Persönlichkeitsrechte darf das Leben eines Menschen ohne dessen Zustimmung beschrieben, dramatisiert oder verfilmt werden. Ein Ausschließlichkeitsrecht an der Darstellung des Lebens eines Menschen in einem Werk kann nicht eingeräumt bzw erworben werden.

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