ABGB: § 16, § 914
UrhG: § 26, §§ 33 ff
Vorbehaltlich des Eingriffs in Persönlichkeitsrechte darf das Leben eines Menschen ohne dessen Zustimmung beschrieben, dramatisiert oder verfilmt werden. Ein Ausschließlichkeitsrecht an der Darstellung des Lebens eines Menschen in einem Werk kann nicht eingeräumt bzw erworben werden.