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Enthebung des Verlassenschaftskurators nach Abgabe von Erbantrittserklärungen

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/272Zak 2020, 174 Heft 9 v. 20.5.2020

ABGB: § 810

AußStrG: § 156, § 173

Der Verlassenschaftskurator, der vor Abgabe von Erbantrittserklärungen für die unvertretene Verlassenschaft bestellt worden ist, verliert dieses Amt nicht automatisch in dem Zeitpunkt, in dem eine Erbantrittserklärung abgegeben worden ist. Zum Amtsverlust kommt es grundsätzlich erst durch einen Enthebungsbeschluss.

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