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Verbücherung eines Fruchtgenussrechts als Grunddienstbarkeit

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/271Zak 2020, 173 Heft 9 v. 20.5.2020

ABGB: § 473, § 479, § 509

Eine Dienstbarkeit, bei der es sich wie bei einem Fruchtgenussrecht dem Inhalt nach um eine Personalservitut handelt, kann auch als Grunddienstbarkeit (zugunsten des jeweiligen Eigentümers der herrschenden Liegenschaft) verbüchert werden, dies jedoch nur mit zeitlicher Beschränkung.

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