vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgeltung von Pflegeleistungen des ehemaligen Lebensgefährten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/268Zak 2020, 173 Heft 9 v. 20.5.2020

ABGB: § 1435

Wer Pflegeleistungen in der letztlich enttäuschten Erwartung einer Gegenleistung erbracht hat, kann eine bereicherungsrechtliche Abgeltung wegen Zweckverfehlung analog § 1435 ABGB verlangen, sofern die Erwartung der gepflegten Person erkennbar war. Wenn den Leistenden kein Verschulden an der Zweckverfehlung trifft, steht ihm das angemessene Entgelt unabhängig vom verschafften Nutzen zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte