Das EpidemieG räumt Unternehmen einen Anspruch auf Verdienstentgang ein. Ob dieser Anspruch auch für Verdienstausfälle infolge der "Corona-Krise" besteht, wird medial (überaus kontroversiell) diskutiert, die Antwort muss aber differenziert ausfallen. Der folgende Beitrag versucht, die einschlägige Rechtslage aufzubereiten.