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Fluggastrechte - Beförderungsverweigerung aus vertretbaren Gründen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/261Zak 2020, 163 Heft 9 v. 20.5.2020

Wenn das Flugunternehmen vertretbare Gründe hatte, um einem Passagier die Beförderung zu verweigern (zB unzureichende Reiseunterlagen), liegt gem Art 2 lit j Fluggastrechte-VO 261/2004 keine Nichtbeförderung iSd VO vor und der Passagier hat folglich keinen Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-584/18 , Blue Air, die eine Nichtbeförderung wegen angeblich fehlender Einreisedokumente betraf, hat im Streitfall das zuständige nationale Gericht die Vertretbarkeit zu beurteilen. Beruhe die Beförderungsverweigerung auf einem Irrtum über Einreiseerfordernisse, den das Flugunternehmen bei vernünftiger Betrachtung vermeiden hätte können, sei sie nicht vertretbar, selbst wenn der Irrtum durch eine Behördenauskunft hervorgerufen wurde. Eine Klausel in den Beförderungsbedingungen, die eine Haftung des Flugunternehmens im Fall der Nichtbeförderung wegen unzureichender Reiseunterlagen einschränkt, sei nicht mit Art 15 Fluggastrechte-VO vereinbar.

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