MRG: § 16b
ABGB: § 1012
§ 16b MRG regelt die Informationspflichten des Vermieters in Zusammenhang mit der Kaution nicht abschließend.
MRG: § 16b
ABGB: § 1012
§ 16b MRG regelt die Informationspflichten des Vermieters in Zusammenhang mit der Kaution nicht abschließend.