Auf Basis von Daten der Justizverwaltung zieht die Autorin eine erste Zwischenbilanz zu den Auswirkungen des neuen Erwachsenenschutzrechts. In Bezug auf das Ziel der Reform, die Selbstbestimmung zu stärken, erkennt sie erste positive Tendenzen. Im Vergleich zu Sachwalterschaften habe sich die Gesamtzahl an gerichtlichen Erwachsenenvertretungen bis 1. 1. 2020 um ca 7.000 auf ca 45.700 Fälle verringert, wobei von den Gerichten nur ca 3.000 Genehmigungsvorbehalte angeordnet worden seien. Zu einer weiteren Verminderung könnten die Erneuerungsverfahren führen, die bis Ende 2023 abgeschlossen sein müssen. Bisher seien erst ca 8.000 Erneuerungsverfahren eingeleitet worden. Im ÖZVV seien ca 150.000 Vorsorgevollmachten, ca 2.500 gewählte Erwachsenenvertretungen und ca 11.500 gesetzliche Erwachsenenvertretungen registriert.