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Haftung des Verwahrers für Beschädigungen - Beweislastverteilung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/169Zak 2020, 97 Heft 5 v. 25.3.2020

ABGB: § 964, § 1298

Wenn der Hinterleger vom Verwahrer Schadenersatz wegen Beschädigung der verwahrten Sache fordert, trifft ihn die Beweislast dafür, dass die Sache unbeschädigt übergeben worden ist. Dem Verwahrer obliegt dann der Entlastungsbeweis, dass kein schuldhafter Sorgfaltsverstoß vorliegt.

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