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Wiederkaufsrecht einer Gesellschaft bleibt nach Verschmelzung aufrecht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/165Zak 2020, 95 Heft 5 v. 25.3.2020

ABGB: § 1070, § 1479

GmbHG: § 96

GBG: § 131, § 136

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