LiegTeilG: § 3 Abs 1
ABGB: § 364c, § 613, § 828 Abs 1, § 1073
Gem § 3 Abs 1 LiegTeilG ist die Abschreibung eines Liegenschaftsteils ohne Zustimmung der Buchberechtigten möglich, wenn für das Trennstück eine neue Einlage eröffnet wird und die Rechte auf diese übertragen werden. Gleiches gilt nach der Rsp im Fall der Zuschreibung des Liegenschaftsteils zu einer bestehenden Einlage, es sei denn, die Rechtsposition eines Buchberechtigten wird dadurch trotz Mitübertragung seines Rechts beeinträchtigt.