Eine aktuelle OGH-Entscheidung befasst sich mit der Frage, in welchem Verhältnis die Haftung des Wegehalters zur Haftung bei Schädigung durch ein Bauwerk steht (7 Ob 179/19b = Zak 2020/85, 55). Im konkreten Fall ging es um die Haftung für einen Sturz über einen auf dem Boden einer Fußgängerzone auf öffentlichem Grund angebrachten Poller. Die in der Entscheidung thematisierten Fragen werden hier anlassfallübergreifend behandelt.