Nach 13 Os 99/19m kann der Privatbeteiligte sowohl im Strafverfahren vor dem Bezirksgericht als auch im Strafverfahren vor dem Landesgericht als Einzelrichter nicht nur die vollständige Verweisung auf den Zivilrechtsweg, sondern auch die Höhe des erfolgten Zuspruchs mit Berufung bekämpfen.