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Bindung an einen gesetzwidrigen, aber rechtskräftigen Delegierungsbeschluss

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/135Zak 2020, 79 Heft 4 v. 4.3.2020

JN: § 31a Abs 1, § 47

ZPO: § 411

Die Delegation aufgrund übereinstimmender Parteienanträge gem § 31a Abs 1 JN darf nur an ein Gericht gleicher Art erfolgen. Die Übertragung von einem Bezirksgericht an einen Gerichtshof erster Instanz (hier: HG Wien) ist unzulässig.

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