vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verkehrssicherungspflicht auf dem Areal eines Eislaufplatzes

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/130Zak 2020, 76 Heft 4 v. 4.3.2020

ABGB: § 1295 Abs 1

Die vertragliche Verkehrssicherungspflichten finden ihre Grenzen in der Zumutbarkeit von Abwendungsmaßnahmen und der Erkennbarkeit der Gefahr für den Vertragspartner.

Die Auffassung, dass es dem Betreiber eines Eislaufplatzes nicht zumutbar ist, die Gummimatten auf den Zugangswegen zu jeder Zeit völlig eisfrei zu halten, und er seiner Verkehrssicherungspflicht deshalb durch Warnhinweise nachkommt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte