ABGB: § 94
Die Wohnversorgung des unterhaltsberechtigten Ehegatten in einer ausbezahlten, in seinem Alleineigentum stehenden Wohnung rechtfertigt jedenfalls dann nicht die Minderung des Unterhalts um die fiktive Mietzinsersparnis, wenn der Unterhaltsberechtigte mehr als bloß geringfügige Betriebskosten zu zahlen hat und der Unterhaltspflichtige selbst keine Kosten für die Wohnung übernimmt.