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Aufhebung der Adoption - Parteistellung und Rechtsmittellegitimation des leiblichen Elternteils

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/113Zak 2020, 70 Heft 4 v. 4.3.2020

ABGB: § 201, § 202

AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3

Im Verfahren auf Aufhebung der Adoption hat der verdrängte leibliche Elternteil Parteistellung und Rechtsmittellegitimation. Da die rechtskräftige Aufhebung zum Wiederaufleben erloschener familienrechtlicher Beziehungen zwischen ihm und dem Wahlkind führen würde, ist seine rechtlich geschützte Stellung iSd § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG unmittelbar betroffen.

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