In der Rs 2 Ob 138/19m hat der OGH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es sich bei einer harten, aber noch im normalen Betriebsbereich des Flugzeugs liegenden Landung, die zu einer Verletzung eines Fluggastes (hier: Bandscheibenvorfall) führt, um einen Unfall iSd Art 17 Abs 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ) handelt. Zum Unfallbegriff des MÜ siehe auch EuGH C-532/18 , Niki Luftfahrt = Zak 2020/4, 4.