vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aichberger-Beig, Stornogebührenvereinbarungen in Kaufverträgen, VbR 2020/5, 14.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/101Zak 2020, 60 Heft 3 v. 19.2.2020

Die Autorin vertritt die Ansicht, dass ein Käufer, der die Lieferung des Kaufobjekts endgültig ablehnt, nicht den vollen Kaufpreis leisten muss, sondern in Analogie zu den dienst- und werkvertraglichen Anrechnungsregeln in § 1155 und § 1168 ABGB die Anrechnung der Ersparnisse des Verkäufers verlangen kann. Daraus zieht sie den Schluss, dass das Argument, Stornogebühren seien als Abschwächung der vertraglichen Verpflichtungen unbedenklich (siehe zB 2 Ob 85/05x), in dieser Allgemeinheit nicht zutrifft. Soweit eine in einem Kaufvertrag vereinbarte Stornogebühr den um die Ersparnisse verminderten Kaufpreis übersteigt, sei darin eine gröbliche Benachteiligung des Käufers iSd § 879 Abs 3 ABGB zu sehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte