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Keine Antragslegitimation der Pflegeeltern bei Sofortmaßnahme des Kinder- und Jugendhilfeträgers

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/66Zak 2020, 49 Heft 3 v. 19.2.2020

ABGB: § 184, § 211

AußStrG: § 107a

Nicht obsorgeberechtigte Pflegeeltern haben im Verfahren auf Überprüfung einer Sofortmaßnahme des Kinder- und Jugendhilfeträgers iSd § 211 ABGB keine Antragslegitimation.

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