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Keine Rügeobliegenheit des Geschäftsraummieters bei Unternehmensgründung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/44Zak 2020, 36 Heft 2 v. 29.1.2020

MRG: § 16 Abs 1 Z 1

KSchG: § 1 Abs 3

Wer als Unternehmer eine Geschäftsräumlichkeit mietet, muss die Überschreitung des zulässigen Hauptmietzinses gem § 16 Abs 1 Z 1 MRG unverzüglich (spätestens bei Übergabe) rügen, um die Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung geltend machen zu können. Der Unternehmerbegriff stimmt mit jenem des § 1 KSchG überein. Auf umsatz- und einkommensteuerrechtliche Kriterien kommt es nicht an.

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