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Formungültigkeit der letztwilligen Verfügung wegen Unterfertigung auf separatem Blatt

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/40Zak 2020, 35 Heft 2 v. 29.1.2020

ABGB: § 579 Abs 1

Dass sich der Text der fremdhändigen letztwilligen Verfügung und die Unterschrift des Erblassers auf verschiedenen Blättern befinden, führt zur Formungültigkeit, wenn die Blätter nicht durch äußere Urkundeneinheit oder einen inhaltlichen Zusammenhang miteinander verbunden sind.

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