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Zur Bewertung der (Un-)Angemessenheit des Fixpreises bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung im Bereich des WGG

ThemaRA Dr. Christian Prader/Dr. Hans HauswurzZak 2020/34Zak 2020, 24 Heft 2 v. 29.1.2020

Im Bereich des WGG gibt es für die Gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) die Möglichkeit, den Kaufpreis bei erstmaliger Eigentumsübertragung nach dem Kostendeckungsprinzip oder aber auf Basis eines Fixpreises zu berechnen.11Dazu Prader/Pittl, WGG § 15a Rz 1. Im Fall der hier interessierenden nachträglichen Eigentumsbegründung kommt grundsätzlich nur eine Fixpreisbildung in Betracht.22 Prader/Pittl, WGG § 15d Rz 1. Auch der Fixpreis kann vom Käufer einer Überprüfung unterzogen werden.

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