ABGB: § 231
Die Frage, in welchem Ausmaß einem Elternteil, der ein Kind betreut und für ein anderes Kind geldunterhaltspflichtig ist, eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, kann nur aufgrund der konkreten Umstände beantwortet werden. Eine allgemeine Richtlinie lässt sich nicht aufstellen.