Gem § 744 Abs 5 ASVG idF BudgetbegleitG 2021 (Stand: im National- und Bundesrat beschlossen) erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz mit 1. 1. 2021 auf 1.000,48 €. Im Jahr 2021 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums nach §§ 291a ff EO die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnungsweise siehe Zak 2006/734, 431.