In ABl 2020 L 405/1 und 40 wurden Neufassungen der EuZBVO (Beweisaufnahme-VO; alt: 1206/2001; neu: 2020/1783) und der EuZVO (Zustell-VO; alt: 1393/2007; neu: 2020/1784) veröffentlicht. Mit den neuen Verordnungen, die ab 1. 7. 2022 gelten, soll die justizielle Zusammenarbeit moderner gestaltet werden. Ua ist der Einsatz eines elektronischen Übermittlungssystems zwischen den Gerichten bzw Stellen vorgesehen.