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Wirksamkeit der Prozesshandlungen des Verfahrenshelfers trotz Aufhebung des Bewilligungsbeschlusses

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/689Zak 2020, 387 Heft 20 v. 16.12.2020

In der Rs 33 R 109/20x vertrat das OLG Wien die Auffassung, dass wirksame Prozesshandlungen des Verfahrenshelfers (hier: fristgerechte Klagebeantwortung) wirksam bleiben, auch wenn der Beschluss auf Bewilligung der Verfahrenshilfe später aufgehoben wird.

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