In ABl 2020 L 409/1 wurde die neue Verbandsklagen-RL 2020/1828 zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher veröffentlicht. Diese RL ersetzt die alte Verbandsklagen-RL 2009/22/EG und muss bis 25. 12. 2022 in das nationale Recht umgesetzt werden. Anzuwenden sind die neuen Regeln ab 25. 6. 2023.