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Neue Verbandsklagen-Richtlinie

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/688Zak 2020, 387 Heft 20 v. 16.12.2020

In ABl 2020 L 409/1 wurde die neue Verbandsklagen-RL 2020/1828 zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher veröffentlicht. Diese RL ersetzt die alte Verbandsklagen-RL 2009/22/EG und muss bis 25. 12. 2022 in das nationale Recht umgesetzt werden. Anzuwenden sind die neuen Regeln ab 25. 6. 2023.

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