Gem § 7 Abs 1a S 2 EpiG ist die Zulässigkeit der behördlich angeordneten Quarantäne auf Antrag der angehaltenen Person vom Gericht zu überprüfen. Zu dieser Regelung hat der OGH (7 Ob 139/20x) ein Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH eingeleitet. Der OGH bezweifelt insb die Vereinbarkeit mit dem Legalitätsprinzip, weil mangels näherer Vorgaben und wegen eines nicht passenden Verweises auf das Überprüfungsverfahren nach dem TuberkuloseG unklar bleibt, welche Voraussetzungen für die Anrufung des Gerichts bestehen (etwa was die Frist oder die vorherige Ausschöpfung des verwaltungsbehördlichen Instanzenzugs betrifft).