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Aufteilungsschlüssel bei nachehelicher Vermögensaufteilung - Mitarbeit im Unternehmen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/11Zak 2020, 15 Heft 1 v. 15.1.2020

EheG: § 83

ABGB: § 98

Sofern die Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen nicht auf andere Weise abgegolten worden ist (etwa gem § 98 ABGB), ist sie im Rahmen der nachehelichen Vermögensaufteilung als Beitrag zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch Anpassung des Aufteilungsschlüssels. Eine Ausgleichszahlung in Höhe des angemessenen Entgelts kann der mitwirkende Ehegatte nicht verlangen.

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