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Verjährungsunterbrechung durch Feststellungsklage trotz Möglichkeit eines Teilschmerzengeldes

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/677Zak 2020, 383 Heft 19 v. 2.12.2020

ABGB: § 1325, § 1489

ZPO: § 228

Wenn im Zeitpunkt der Klagseinbringung eine Globalbemessung des Schmerzengeldes nicht möglich ist, unterbricht die Klage auf Feststellung der Haftung für künftige Schäden die Verjährung auch in Bezug auf jene erlittenen Schmerzen, für die der Geschädigte bereits mit Leistungsklage ein Teilschmerzengeld geltend machen könnte.

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