BPGG: § 16 Abs 1
ABGB: § 1297, § 1304, § 1308, § 1310
Aufgrund der in § 16 Abs 1 BPGG angeordneten Legalzession gehen kongruente Schadenersatzansprüche des Geschädigten im Ausmaß der zu erbringenden Pflegegeldleistungen auf den Bund oder den Sozialversicherungsträger über. Sachlich kongruent ist insb der Ersatzanspruch für Pflegekosten einschließlich der Kosten für stationäre Pflege.