ABGB: § 1295 Abs 1
Auf einer abgegrenzten Renn- bzw Geschwindigkeitsmessstrecke ("WISBI-Strecke") mit Startfreigabe müssen Skifahrer nicht auf Sicht fahren, auch nicht in Zielnähe.
OGH 22. 9. 2020, 4 Ob 111/20g
ABGB: § 1295 Abs 1
Auf einer abgegrenzten Renn- bzw Geschwindigkeitsmessstrecke ("WISBI-Strecke") mit Startfreigabe müssen Skifahrer nicht auf Sicht fahren, auch nicht in Zielnähe.
OGH 22. 9. 2020, 4 Ob 111/20g