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Kein Fahren auf Sicht auf einer Geschwindigkeitsmessstrecke

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/675Zak 2020, 382 Heft 19 v. 2.12.2020

ABGB: § 1295 Abs 1

Auf einer abgegrenzten Renn- bzw Geschwindigkeitsmessstrecke ("WISBI-Strecke") mit Startfreigabe müssen Skifahrer nicht auf Sicht fahren, auch nicht in Zielnähe.

OGH 22. 9. 2020, 4 Ob 111/20g

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