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Anscheinsvollmacht des Schadensreferenten für Verpflichtungserklärung der Versicherung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/668Zak 2020, 380 Heft 19 v. 2.12.2020

ABGB: § 1029, § 1375, § 1380

Der Schadensreferent, den die Haftpflichtversicherung zur Abwicklung und Kommunikation nach außen einsetzt, verfügt aus Sicht des Versicherungsnehmers und des Geschädigten mangels gegenteiliger Hinweise über die Anscheinsvollmacht, den Schadensfall betreffende Erklärungen im Namen des Versicherers abzugeben.

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