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Anspruch des Finders eines Überbringersparbuchs auf die Spareinlage

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/662Zak 2020, 377 Heft 19 v. 2.12.2020

ABGB: § 395, § 1393

BWG: § 31, § 32

Mit dem originären Eigentumserwerb des Finders gem § 395 ABGB an einem verlorenen oder vergessenen Überbringersparbuch, das vor der BWG-Nov 2000 eröffnet worden ist, geht auch der Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens auf ihn über.

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