AHG: § 1, § 9 Abs 5
HG: § 39
Ein Hochschullehrgang an einer Pädagogischen Hochschule zur Fortbildung von Lehrern (hier: "Bewegungscoach für die Volksschule") ist der Hoheitsverwaltung zuzuordnen, auch wenn die Teilnahme freiwillig erfolgt und die Lehrveranstaltungen außerhalb des Schulbetriebs an Wochenenden stattfinden.