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Kein Lagezuschlag in Wien wegen U-Bahnnähe und Nahversorgung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/636Zak 2020, 360 Heft 18 v. 11.11.2020

MRG: § 15a Abs 1, § 16 Abs 2, 3 und 4

RichtWG: § 2 Abs 3

Die überdurchschnittliche Lage als Voraussetzung für den Lagezuschlag kann im dicht verbauten Wohn- und Geschäftsgebiet Wiens (hier: 3. Bezirk) nicht aus U-Bahnnähe und guter Nahversorgung abgeleitet werden.

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