Alleine im vergangenen Jahr ergingen vier höchstgerichtliche Entscheidungen zur irrtumsrechtlichen Zurechnung Dritter, und zwar konkret zur Zurechnung von Boten.1 Diese knüpfen an jahrzehntelange Bemühungen in Rsp2 und Lit3 an, die verschiedensten Personen in das irrtumsrechtliche Konzept des ABGB einzuordnen.