ZPO: § 75 Z 3, § 85 Abs 1, § 146
Wegen der erforderlichen, aber fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwalts darf ein Schriftsatz (hier: Klage bei absoluter Anwaltspflicht) erst nach einem erfolglosen Verbesserungsauftrag zurückgewiesen werden.
ZPO: § 75 Z 3, § 85 Abs 1, § 146
Wegen der erforderlichen, aber fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwalts darf ein Schriftsatz (hier: Klage bei absoluter Anwaltspflicht) erst nach einem erfolglosen Verbesserungsauftrag zurückgewiesen werden.