ABGB: § 1310, § 1311
StVO: § 18 Abs 1, § 88 Abs 1
Das Befahren einer Fahrbahn mit einem Skateboard verstößt grundsätzlich gegen § 88 Abs 1 StVO. Bei einem Skateboard handelt es sich um ein fahrzeugähnliches Spielzeug.
ABGB: § 1310, § 1311
StVO: § 18 Abs 1, § 88 Abs 1
Das Befahren einer Fahrbahn mit einem Skateboard verstößt grundsätzlich gegen § 88 Abs 1 StVO. Bei einem Skateboard handelt es sich um ein fahrzeugähnliches Spielzeug.