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Haftung des Anzeigers für Vertretungskosten in Verwaltungsstrafverfahren

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/603Zak 2020, 338 Heft 17 v. 21.10.2020

JN: § 1

ABGB: § 1295 Abs 1

Grundsätzlich können Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsstrafverfahrenskosten nicht im ordentlichen Rechtsweg, sondern nur im Verwaltungsweg geltend gemacht werden.

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