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Löschung einer nicht ausgenützten Wohnungseigentumszusage nur mit Zustimmung des Begünstigten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/601Zak 2020, 338 Heft 17 v. 21.10.2020

WEG: § 40 Abs 2

GBG: § 57 Abs 1

Solange die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nicht ausgenützt worden ist, setzt ihre Löschung die Zustimmung des Begünstigten voraus. Dies gilt auch dann, wenn bereits ohne Ausnützung der Anmerkung Wohnungseigentum begründet worden ist.

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