ABGB: § 1096 Abs 1
Maximal 35 % Zinsminderung: zu hoher Bleigehalt im Trinkwasser; unzumutbare Geruchsbelästigung, die zeitweise in Teilen der Wohnung auftritt (Zurückweisung der Revision).
OGH 2. 7. 2020, 4 Ob 83/20i
ABGB: § 1096 Abs 1
Maximal 35 % Zinsminderung: zu hoher Bleigehalt im Trinkwasser; unzumutbare Geruchsbelästigung, die zeitweise in Teilen der Wohnung auftritt (Zurückweisung der Revision).
OGH 2. 7. 2020, 4 Ob 83/20i