vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unpfändbarkeit von Leistungen aus Corona-Härtefallfonds

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/581Zak 2020, 323 Heft 17 v. 21.10.2020

Leistungen nach dem HärtefallfondsG (BGBl I 2020/16), die Einkommensausfälle von Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmern aufgrund der COVID-19-Pandemie abfedern sollen, sind nach Ansicht des LGZ Wien (47 R 173/20v) iSd § 290 Abs 1 EO unpfändbar. Mangels gesetzlicher Regelung wurde dies aus einem Analogieschluss abgeleitet. Der Kontenschutz nach § 292i EO gelte nicht nur für die dort genannten beschränkt pfändbaren Geldforderungen, sondern auch für unpfändbare Mittel.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte