vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fluggastrechte - Ausgleichszahlung in Landeswährung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/577Zak 2020, 323 Heft 17 v. 21.10.2020

Die Ausgleichszahlungen nach Art 7 Abs 1 Fluggastrechte-VO 261/2004 sind Euro-Beträge. Nach Ansicht des EuGH (C-356/19 , Delfly/Smartwings Poland) kann der Passagier bzw sein Rechtsnachfolger (hier: Zessionar) den Ausgleichsanspruch aber auch in der Währung seines Wohnorts (hier: Polnische Złoty) geltend machen. Die Umrechnung richte sich nach dem nationalen Recht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte