Nach Auffassung des Autors lässt sich aus der EuGH-Judikatur zur Klauselkontrolle (zB C-26/13 , Kásler und Káslerné Rábai/OTP Jelzálogbank = Zak 2014/303, 162) nicht der sichere Schluss ziehen, dass die Füllung einer Vertragslücke, die infolge Wegfalls einer missbräuchlichen Klausel entstanden ist, durch dispositives Recht unzulässig wäre. Allgemein formulierte obiter dicta, die der EuGH aus Anlass von speziellen Konstellationen getätigt habe, hätten sich verselbstständigt. Tatsächlich sei die Frage noch ungeklärt.